Damit beschäftige ich mich morgen. #lebenamlimit
Wer kennt das? Themen, auf die man überhaupt keine Lust hat, schiebt man ewig vor sich her. Gerne bis etwas passiert.
Die Steuererklärung bis das Finanzamt ruft, die Zahnarztkontrolle bis etwas weh tut und die Berufsunfähigkeitsabsicherung bis… Bis wann eigentlich? Im Zweifel bis es zu spät ist.
Ich kann das total gut nachvollziehen. Bei den meisten Themen kann man auch kurzfristig noch etwas retten.
Bei der Berufsunfähigkeitsabsicherung geht leider nichts mehr, wenn es zu spät ist.
Kommen euch diese Ausreden bekannt vor?
- „Mich trifft das bestimmt nicht.“
- „Ich bin gesetzlich gut abgesichert.“
- „Ich habe eine private Unfallversicherung. Das reicht bestimmt.“
Mein Tipp: Schluss mit den Ausreden. Meldet euch gerne bei mir. Ich berate euch und nehme euch den „lästigen“ Versicherungskram ab.
Hier erfahrt ihr, warum die Ausreden leider ziemlich schlechte Ausreden sind:
„Mich trifft das bestimmt nicht.“
Falsch. Es kann jeden treffen. Laut Statistik wird jeder Vierte berufsunfähig.
„Ich bin gesetzlich gut abgesichert.“
Falsch. Als Selbständiger gibt es gar nichts und Angestellte bekommen nur ca. 30-38 % vom Bruttoeinkommen. Das reicht auf keinen Fall.
„Ich habe eine private Unfallversicherung. Das reicht bestimmt.“
Falsch. Das ist besser als gar nichts, aber sie leistet nur bei Unfällen und meistens nur einmalig.
Berufsunfähigkeit für Pferdewirte
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Achtung Falle
Kaum zu glauben, aber leider wahr.
Die meisten Versicherer sichern keine Pferdewirte mit Schwerpunkt Reiten ab. Damit Vermittler trotzdem das Geschäft abschließen können, geben sie im Antrag einfach Schwerpunkt Zucht und Haltung an.
Das fällt auch erst Mal nicht auf und der Pferdewirt denkt er ist gut beraten und abgesichert. FALSCH!
Wird er wirklich berufsunfähig, prüft die Versicherung die Angaben.
Mit fatalen Folgen: Kein Versicherungsschutz und alle Beiträge wurden umsonst bezahlt. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch existenzbedrohend.
Mein Angebot an alle Pferdewirte: Ich überprüfe gerne jeden Versicherungsschutz.
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Weltweiter Versicherungsschutz
Ganz gleich, ob Sie sich in Shanghai oder New York aufhalten: Ihre Absicherung besteht überall.
Keine Beitragserhöhung
Wenn Ihr persönliches Risiko durch einen Berufswechsel steigt, erhöhen wir Ihren Beitrag nicht.
Uneingeschränkter BU-Schutz auf TURNIEREN
Ohne Kompromisse: Auch auf Turnieren bleibt Ihr BU-Schutz voll bestehen.
100 % Leistung bei Pflege
Im Pflegefall erhalten Sie die volle Rente. Auch dann, wenn Sie weniger als 50 % berufsunfähig sind.
Profireiter können nicht nur Unfälle dauerhaft „aus dem Sattel werfen“:
- Psyche: Wenn der Druck zu groß wird und auf einmal nichts mehr geht. Das Thema Burn-Out ist immer noch ein Tabu-Thema, gerade in der taffen Reiterwelt. Trotzdem passiert es.
- Orthopädische Krankheiten: Reiten geht dauerhaft auf die Knochen. Es fängt z.B. „harmlos“ mit einem kleinen Zwicken im Knie an. Ein Jahr später ist es unmöglich auch nur einen Galoppsprung abzufedern.
- Andere Krankheiten: Neben Krankheiten, die durchs Reiten ausgelöst werden, können auch völlig unabhängige Krankheiten die Profi-Karriere beenden. Schlaganfall, Herzinfarkt, etc. Als fitter Sportler kann man sich das nicht vorstellen, aber es passiert.
Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr reiten, zahlt Ihre Kundschaft keinen Cent und ist von heute auf morgen weg. Hilfe vom Staat? Fehlanzeige. Als Selbständiger bekommen Sie in der Regel keine gesetzliche Unterstützung.
Die Lösung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Berufsreiter
Haben Sie überhaupt einen Anspruch auf gesetzlichen Schutz?
Die folgenden Gruppen sind oft überhaupt nicht gesetzlich abgesichert. Eine private Absicherung ist deshalb ein MUSS!
SELBSTÄNDIGE
Sie zahlen freiwillig in die Rentenkasse ein? Leider bedeutet das nicht, dass Sie damit abgesichert sind. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nämlich nur, wenn
- vor dem 1. Januar 1984 fünf Beitragsjahre liegen und
- danach Monat für Monat lückenlos Beiträge gezahlt werden.
BERUFSANFÄNGER
Haben Sie noch keine fünf Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, erhalten Sie meist keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
SCHÜLER UND STUDENTEN
Wenn überhaupt, bekommen Sie eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber auch nur, wenn der Unfall während der Schule oder des Studiums passiert.
Warum reicht der gesetzliche Schutz nicht aus?
Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente. Bei der Überprüfung reicht es aus, dass Sie theoretisch noch arbeiten könnten, auch wenn Ihnen kein freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
ACHTUNG SELBSTSTÄNDIGE siehe oben
Halbe Erwerbsminderungsrente: Diese erhalten Sie, wenn Sie noch 3 aber keine 6 Stunden am Tag arbeiten können. Die Höhe beträgt in der Regel etwa 15 bis 19 % Ihres Bruttoeinkommens.
Volle Erwerbsminderungsrente: Diese erhalten Sie, wenn Sie weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Doch Achtung: Die Höhe beträgt in der Regel nur etwa 30 bis 38 % Ihres Bruttoeinkommens.