Jeder Stallbetreiber sollte eine Betriebshaftpflicht haben. Soweit ist das den meisten klar. Die beinhaltet dann auch eine Tierhüter-Haftpflicht, falls ein Pensionspferd durch eine fahrlässige Handlung vom Stallbetreiber einen Schaden verursacht. Was ist aber, wenn dem Pferd selbst etwas passiert? Wer denkt, dass zahlt dann auch einfach die Tierhüter-Haftpflicht, liegt falsch!
Das muss man extra absichern, also explizit in den Schutz aufnehmen. Alternativ kann man in den Einstellervertrag schreiben, dass Schäden am Pferd durch den Stallbetreiber nicht übernommen werden. Wenn dann aber etwas passiert, ist Ärger und ein schlechter Ruf vorprogrammiert.
Liebe Stallbetreiber und Reitanlagenbesitzer, das ist ein ganz wichtiges Thema.
Ihr seid euch nicht sicher, ob eure Tierhüter-Haftpflicht ausreichend ist?
Meldet euch einfach, ich berate euch gerne. Euer Basti
Mein Tipp: Wenn Ihr als Bereiter Boxen und Beritt in einem abrechnet gilt das ebenso für euch. (Die Tiere sind in eurer Obhut und Ihr haftet für Schäden am Pferd)