D&O-Versicherung
Directors & Officers
Management Haftpflicht
Wenn Fehlentscheidungen Millionen kosten
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Wer entscheidet, haftet Lassen Sie Ihr Berufsrisiko nicht zu Ihrem persönlichen Risiko werden.
Die D&O-Versicherung sichert fehlerhafte Managemententscheidungen finanziell ab
und ist damit die „Berufshaftpflicht“ für Vorstände, Geschäftsführer,
Aufsichtsräte und leitende Angestellte. Diese haften mit Hilfe einer
D&O-Versicherung nicht mehr unbegrenzt mit Ihrem gesamten Privatvermögen
Gründe für eine D&O-Versicherung
Manager haften mit ihrem Privatvermögen
- Manager haften persönlich mit ihrem Privatvermögen für ihre im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit schuldhaft begangenen Pflichtverletzungen.
Manager haften unbegrenzt
- Während Gesellschafter bzw. Aktionäre nur mit ihrer Einlage haften, ist das Risiko für Manager unbegrenzt und kann somit existenzbedrohend sein.
Manager haften gesamtschuldnerisch
- Die Haftung der Manager besteht gemäß § 421 BGB grundsätzlich gesamtschuldnerisch, sodass jeder Manager nicht nur für sein eigenes Verschulden haftet, sondern auch in vollem Umfang für die Fehler der anderen Organmitglieder.
Manager haften gegenüber dem eigenen Unternehmen und gegenüber Dritten
- Aus der Tätigkeit als Manager ergeben sich stets Haftungsrisiken sowohl gegenüber dem Unternehmen selbst (Innenhaftung), als auch gegenüberDritten (Außenhaftung).
Deckungsumfang
Der Deckungsumfang einer D&O-Versicherung umfasst die Freistellung von berechtigten
sowie die Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen.
Der D&O-Versicherer gewährt weltweit Versicherungsschutz für den Fall, dass versicherte
Personen wegen Pflichtverletzungen für einen Vermögensschaden erstmals
schriftlich in Anspruch genommen werden (Claims-Made-Prinzip).
Wesentliche Bestandteile der D&O-Versicherung sind beispielsweise die
- unbegrenzte Rückwärtsversicherung
- unverfallbare Nachmeldefrist
- umfangreiche vorsorgliche Rechtsberatung
Kontinuitätsgarantie
Innenhaftung
Der überwiegende Anteil von D&O-Haftungsfällen liegt im Bereich der sogenannten
Innenhaftung des Managers gegenüber dem eigenen Unternehmen. Die einschlägigen
Anspruchsgrundlagen für die Innenhaftung sind §§ 93 AktG sowie 43
GmbHG.
Beispiele für die Innenhaftung
- Mangelhafte Überwachung von Mitarbeitern
- Verjährenlassen berechtigter Forderungen
- Unterlassene Bonitätsprüfung hinsichtlich neuer Kunden
- Übernahme anderer Gesellschaften für einen überhöhten Preis
- Unterlassene Inanspruchnahme von Subventionen
- Fehlerhafte Investitionsentscheidungen
- Beibehaltung umweltgefährdender Produktionsanlagen
- Verstöße gegen Wettbewerbsrecht
- Unwirksame Kündigung gegenüber Mitarbeitern
- Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen
Aussenhaftung
Neben Innenhaftungsfällen ist von der D&O-Versicherung auch die sogenannte
Außenhaftung gedeckt. Darunter werden Schadenersatzansprüche von Dritten
verstanden. Dies können beispielsweise Aktionäre, Gesellschafter des Unternehmens,
Lieferanten, Kunden, Wettbewerber oder der Staat sein. Neben den Organmitgliedern
haftet in der Regel auch das Unternehmen.
Beispiele für die Außenhaftung
- Verspäteter Insolvenzantrag
- Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Markenrechte
- Ansprüche des Insolvenzverwalters
- Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Ansprüche des Fiskus (z.B. Arbeitnehmeranteil Lohnsteuer)
- Rückforderung von Fördermitteln
Versicherte Personen
Versicherte Personen sind beispielsweise:
- Mitglieder der geschäftsführenden Organe (z.B. Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder,Verwaltungs-, Bei- und Aufsichtsräte)
- Ständige und besondere Vertreter
- Mitglieder der Vertreterversammlung (§ 43a GenG), Generalbevollmächtigte, Prokuristen und leitende Angestellte
- Gesellschafter, Mitglieder der Gesellschafterausschüsse und ihre jeweiligen Vertreter
- Beauftragte für den Bereich Compliance, Datenschutz, Geldwäsche, Arbeitsschutz, Sicherheit und Umwelt
- Versammlungsleiter von Haupt-, Gesellschafter- oder Mitgliederversammlungen
- Betriebsratsmitglieder
- Vereinsvorstände, -aufsichtsräte, Schatzmeister
Der Versicherungsschutz umfasst sowohl die Tätigkeit für die Versicherungsnehmerin
als auch für Tochtergesellschaften sowie mitversicherte Unternehmen.
Ausschlüsse
Die Ausschlüsse in einer D&O-Versicherung sollten sich auf wenige beschränken.
Wichtig ist, dass Ausschlüsse klar und abschließend definiert sind.
Beispiele Ausschlüsse:
- Direkt vorsätzliche Pflichtverletzung (dolus directus) der in Anspruch genommenen versicherten Person
- Punitive oder exemplary damages in Common-Law-Ländern
- Personen- und Sachschäden, wobei sämtliche Vermögensfolgeschäden mitversichert sind
- Vorvertragliche Kenntnis von Pflichtverletzungen oder Schäden