Ob Metzgerei, Bäckerei, Lebensmittelhändler, Hotel oder Gaststätte:
Im Umgang mit Nahrungsmitteln ist stets höchste Sorgfalt geboten. Trotz aller Vorsicht lassen sich nicht alle potenziellen Gesundheitsrisiken immer beherrschen und plötzlich erfolgt aufgrund einer amtlichen Anordnung die Schließung des Betriebs.
„Ein solcher Stillstand über mehrere Wochen kann bei kleineren Unternehmen sogar die Existenz bedrohen“
Fortlaufende Kosten wie Pacht oder Löhne, finanzielle Belastungen durch die notwendige Vernichtung von Waren oder die Desinfektion der Geschäftsräume gehen schnell in die Zehntausende – ein großes Risiko, insbesondere wenn gleichzeitig die Einnahmen ausfallen.
Vorsicht, ansteckend!
Schweinegrippe, EHEC, Tuberkulose, Gelbfieber, Hepatitis, Salmonellen oder Ebola diese Krankheiten sind jedem ein Begriff,
.... „Leider werden auch vermeintlich harmlose Kinderkrankheiten immer noch unterschätzt“
Von wegen harmlos: Masern auf dem Vormarsch
Die Zahl der Masern-Erkankungen in Deutschland ist in diesem Jahr rasant gestiegen und hat den Vorjahreswert lange überschritten.
Im letzten Jahr wurden bundesweit 325 Masern-Infektionen gezählt, diese Zahl hat sich bis heute bereits mehr als verzweifacht. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts erkrankten seit Jahresbeginn 860 Menschen in Deutschland an den Masern.
Mit gut 510 Fällen ist in diesem Jahr das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen am stärksten von dem hochansteckenden Virus betroffen.
Obwohl zum Beispiel Masern zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt zählen, halten laut aktuellen Umfragen der großteil der deutschen Eltern eine Impfung ihrer Kinder nicht für notwendig...
„Es reicht schon der Ansteckungsverdacht“ für tätigkeitsverbote.
Bestätigt sich der Verdacht, muss der Betrieb für mehrere Wochen geschlossen werden.
Das gleiche gilt, wenn von einem Produkt Seuchengefahr ausgeht wie beispielsweise bei Speisen, die von Salmonellen befallen sind.
Kontaminierte Vorräte und Waren müssen zudem vernichtet werden.
Bei infektiösen Krankheiten kann es außerdem erforderlich sein, dass Betriebsräume und Gerätschaften desinfiziert werden.
Eine einzige meldepflichtige Krankheit kann so insgesamt sehr hohe Kosten verursachen. Gleichzeitig erwirtschaftet der Betrieb in dieser Zeit keine Einnahmen. „Auch größte Sorgfalt und Vorsicht bieten leider keinen hundertprozentigen Schutz. Eine Betriebsschließung kann jeden treffen“
Unser Tipp:
Profi Schutz: Sachinhaltsversicherung
Betriebsschließungsversicherung nach dem Infektionsschutzgesetz
Gilt schon bei Schließung/Tätigkeitsverbot wegen Krankheits- oder Ansteckungsverdacht
Z.B. bei Salmonellen, Noroviren, Lebensmittelvergiftungen, EHEC/HUS, Borreliose eines Mitarbeiters nach Zeckenbiss, HIV, Masern, Tollwut
Was zahlt die Versicherung
- Betriebsschließungskosten (Gewinn, Lohnfortzahlungen)
- Den Ertragsausfallschaden bis zu einer Haftzeit von 30 Tagen,
- Bei einer Desinfektion die nachgewiesenen Desinfektionskosten;
- Den nachgewiesenen Schaden an Waren und Vorräten, sowie die Kosten der Vernichtung oder der Brauchbarmachung zur anderweitigen Verwertung,
- Die Desinfektion von Waren und Vorräten bis zu dem Wert der Waren und Vorräte vor Eintritt des Versicherungsfalles;
- Bei Tätigkeitsverboten die anfallenden Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen (auch für eine Ersatz- oder Vertretungskraft);
- Kosten für Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen