Unser Tipp: Public Viewing (Für Gastwirte und Veranstalter , Gewerbe)

Deutschland im Fußball-Fieber:

 

 

 

Sommer, Sonne, WM – Das ist die Idealvorstellung für Veranstalter von Public-Viewing-Angeboten.

 

Mal eben schnell einen Fernseher oder eine Leinwand gemietet und los geht es ..?

 

 

Doch so schön das „Public Viewing“ für die Fans auch ist, für die Veranstalter birgt es einige Gefahren.

 

  • Wer zahlt bei Schrammen in der eigenen oder gemieteten Elektronik? Fernseher , LED Wand etc..?
  • Wer übernimmt die Kosten für die biergetränkte Lautsprecherbox oder die Schadenforderungen, wenn der Gast über das verlegte Kabel fällt?

 

Sie können ganz einfach alle wichtigen Bausteine (Für Sie und Ihr Gewerbe individuell abgestimmt) für diesen Bereich in einem Vertrag absichern.

 

Auch sind Stühle, Bänke und sonstige Sitzgelegenheiten sowie Tische, Sonnen- und Regenschirme und alle sonstigen Gastronomieeinrichtungen (z.B. Heizpilze, Raucherzelte) im Freien auf dem Versicherungsgrundstück und in dessen unmittelbarer Umgebung gegen Diebstahl und Sturm/Hagel versichert.

 

Sprechen Sie uns an :

Wissenswertes

Die FIFA verlangt, dass gewerbliche Public-Viewing-Events und besondere nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen über ihr Online-Meldesystem angemeldet werden und behält sich ein exklusives Recht zur Lizenzierung vor. Das ist allerdings umstritten. Viele Juristen gehen davon aus, dass nach Paragraf 87 des deutschen Urhebergesetzes für Veranstaltungen, bei denen kein Eintrittsgeld erhoben wird, auch keine FIFA-Lizenz erforderlich ist. 

 

Link FIFA

 

WANN IST PUBLIC VIEWING GEWERBLICH?

 

Von einem gewerblichen Charakter der Veranstaltung geht die FIFA aus, wenn für die Vorführung

  • direkt oder indirekt Eintrittsgelder erhoben,
  • Sponsoring- oder andere Assoziierungsrechte genutzt werden,
  • ein anderer geschäftlicher Vorteil erzielt wird.

Weitere Versicherungen für veranstalter

Veranstaltungsausfallversicherung

Mit der Veranstaltungsausfallversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer Absage oder eines Ab­bruchs der Veranstaltung schützen. Darunter fällt auch der finanzielle Schaden, wenn ein Künstler wegen Krankheit, Unfall oder Tod nicht auftreten kann.

Veranstalterhaftpflichtversicherung

Mit der Veranstalterhaftpflichtversicherung sichern Sie sich bei Ihrem Event vor Drittschäden ab, für die Sie als Ver­an­stal­ter haften. Ein solcher Drittschaden ist z.B. das Ver­letzen von Be­suchern an einer nicht ord­nungs­gemäß auf­ge­bauten Bühne auf dem Ver­anstaltungs­gelände.